Hallo liebe Julia
schön das du dich für den Studiengang Architektur an der TH Rosenheim interessierst
Da du dich wohl aus privaten Gründen dazu entschlossen hast, dein Studium in München aufzugeben, dürfte eine neue Immatrikulation bei uns an der Hochschule kein Problem sein. Nur im Falle einer Zwangsexmatrikulation bist du für den Studiengang in ganz Deutschland gesperrt und kannst diesen leider nicht mehr aufnehmen.
Der Unterschied zwischen einem Studium an einer Universität und einer Hochschule ist das Praxissemester. Dies findet in jedem Studiengang im 5.Semester statt. Das bedeutet das du in dieser Zeit ein 18-wöchiges Pflichtpraktikum in einem Unternehmen deiner Wahl ableisten musst.
In deinem besonderen Fall würde ich dir raten, dich telefonisch an das Studienamt zu wenden. Da ich nicht weiß, ob du dann theoretisch direkt in das 5. Semester einsteigen kannst.
Die Regelstudienzeit bei Architektur ist 8 Semester und ist unabhängig davon, ob du dual studierst oder nicht.
Ins Studium mit vertiefter Praxis kann man auch in einem höheren Semester einsteigen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir weiterhin viel Erfolg auf deinem beruflichen Weg
Liebe Grüße
Anna