Holz- und Ausbau

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Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von sylwia » Di Mai 31, 2022 6:08 pm

Hallo Markus,
es freut mich sehr, dass du Interesse an dem Studiengang Holzbau und Ausbau hast. :D

Im Folgenden erhältst du Antworten auf deine Fragen. :D

Zu 1.)
Der Begriff „Holzbauweise“ ist rechtlich nicht definiert. Unstrittig ist jedoch, dass Gründungsbauteile aus Stahlbeton vom Begriff Holzbauweise mit umfasst werden.

Zu 2.)
Tatsächlich besitzen Absolventen des Studiengangs HA bereits unmittelbar nach Studienabschluss die Nachweisberechtigung Standsicherheit für Gebäude in Holzbauweise, die im Rahmen der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ liegen. Es ist für einen Nachweisersteller aber unbedingt der Abschluss einer Berufshaftpflicht zu empfehlen. Inwieweit Versicherungsgeber hier bereit sind, auch Berufseinsteiger aufzunehmen, muss unbedingt vorher mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Eine eigenverantwortliche Nachweiserstellung ohne Berufshaftpflichtschutz stellt ein existentielles Risiko dar!

Falls du noch Fragen zu Punkt 1) und 2) hast, dann kannst du dich auch gerne an johann.pravida@th-rosenheim.de wenden. :D

Zu 3.)
Fernschule > am besten erkundigst du dich dort!
Ansonsten könntest du ein paar Module in Bauingenieurwesen bei uns an der TH nachholen, dies sollte in zwei Semestern zu schaffen sein oder du könntest einen Bauing. Master machen.


Zu 4.)
Bauvorlageberechtigung ist abhängig von der Eintragung in der dortigen zuständigen Ingenieurskammer
Am besten fragst du dort nach.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. :D

Viele Grüße
Sylwia :D

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von Markus » Fr Mai 20, 2022 10:02 am

Hallo Zusammen,

jung und naiv hab ich mich nach wegen einschlägigem Intressse für den Studiengang Holzbau und Ausbau entschieden, ohne mich in irgendeine andere Richtung zu informieren. 2010 hab ich dann eher mäßig als Dipl.Ing abgeschlossen.

Die letzten 12 Jahre hab ich mich als Quereinsteiger im Garten- und Landschaftsbau verdingt. Der Beruf Holzbauingenieur, so habe ich den Eindruck gewonnen, ist doch etwas speziell und Stellenausschreibungen selten zu finden. Die meisten Holzbaubetriebe bei uns in Franken sind eher kleine Betriebe, die von Handwerksmeistern(die im übrigen auch Bauvorlageberechtigt sind) geführt werden. Die brauchen und wollen keinen Holzbauingenieur(außer er gehört womöglich zur Familie) und wenn doch haben die ganz schäbige Vorstellugnen bezüglich Gehalt und Wochenarbeitszeit. Daher hab ich angefangen, mich auf Bauingenieurstellen zu bewerben. In Ingenieurbüros und Verwaltungen haben aber Bewerber mit Architektur- oder Bauingenieursabschluss doch deutlich die Nase vorn. Kürzlich habe ich es doch noch in eine Baugenehmigungsbehörde geschafft. :P

Da ich mich jetzt wieder häufiger mit dem Thema Bauvorlageberechtigung beschäftige tun sich mir folgende Fragen auf:

1.)
BayBO Art. 61 (4) 6: "....bauvolageberechtig....sofern Sie in Holzbauweise errichtet werden" wie streng ist das zu verstehen? Was ist mit Fundamenten, Kellern, Erdgeschoss aus Mauerwerk? Ist der Begriff Holzbauweise irgendwo definiert oder liegt das gänzlich im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde?
2.)
Wenn ich BayBO Art. 62a (2) b) richtig interpretiere kann der Standsicherheitsnachweis für GKL 1 bis 3 in Holzbauweisen von Absolventen Holzbau und Ausbau auch ohne Berufserfahrung erstellt werden, wohingegen alle anderen Bauvorlageberechtigten 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung brauchen. Ist das richtig? Wenn ja, wäre das ja ein großer Vorteil gegenüber dem dem Studium Bauingenieurwesen, welchen man gerade in diesem Thread hervorheben sollte.
3.)
Was wäre nach abgeschlosssenem Holzbau- und Ausbau Studium die schnellste und einfachste Variante berufsbegleitend eine allgemeine kleine Bauvorlageberechtigung zu erlangen? Fernschule Bautechniker? Erfüllt man da die Zulassungsvorraussetzungen?
4.)
Wie verhält sich das in anderen Bundesländern?

Vielen Dank und beste Grüße

Markus

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von Matthias » Mi Feb 17, 2021 3:20 pm

Hallo Julian,

vielen Dank für die ausführliche und sehr informative Antwort. Das hilft mir auf jeden Fall weiter!

Viele Grüße,
Matthias

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von julian » Di Feb 16, 2021 5:36 pm

Hallo Matthias,

gerne helfe ich natürlich auch bei deinen Fragen weiter :D

Zu deiner Frage mit der Bezeichnung:
-> Nein, du darfst dich mit einem abgeschlossenen Bachelor des Studiengangs Holzbau und Ausbau NICHT als Bauingenieur bezeichnen, da diese Bezeichnung die Qualifikation des Studiengangs Bauingenieurwesen suggeriert und auch die weiter oben bereits erwähnte Bauvorlage-Berechtigung mit einschließen würde.
Nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums wärst du dann ein Holzbau & Ausbau-Ingenieur oder auch ein Ingenieur mit der Fachrichtung Holzbau und Ausbau. Als Ingenieur darfst du dich dann natürlich bezeichnen :)
Ob du die Bauvorlage-Berechtigung wirklich brauchst hängt von deiner späteren Beschäftigung ab und deine spätere Beschäftigung hängt wiederum von deinen Interessen bzw. deinem Berufswunsch ab. Also einfach von dir :D Du hast die Qual der Wahl ;)

Mit einem Studium des Studiengangs Holzbau und Ausbau hast du wie oben schon aufgeführt "nur" die "kleine" Bauvorlage-Berechtigung.
Ob du in die Liste der Bauvorlage-berechtigten-Ingenieure aufgenommen wirst entscheidet die Ingenieurkammer-Bau. Ob du ausreichend Qualifiziert bist hängt davon ab, ob und wie du deine Qualifikation nachweisen kannst. Sprich als was du in den 2 Jahren angestellt warst, deine Aufgaben in dieser Beschäftigung und vermutlich ob dir dein Arbeitgeber das bescheinigt bzw. bescheinigen kann. Welche Anforderungen es dabei gibt erträgst du aber am Besten direkt bei der Ingenieurkammer-Bau.

Zu deiner Zukunftsfrage :mrgreen:
Wenn du mit deinem Bachelor fertig bist kannst du natürlich einen Master dranhängen. Welche Master-Studiengänge dabei möglich sind hängen von deiner Qualifikation und den Zulassungsvoraussetzungen des Master-Studiengangs ab.
-> Du könntest zum Beispiel den Master Holzbau und Energieeffizienz oder Holztechnik an der Technische Hochschule Rosenheim belegen.
-> Oder auch an einer anderen Hochschule einen anderen Master, wie zum Beispiel den Bauingenieur-Master, belegen, sofern du die Anforderungen erfüllst. Welche weiteren Anforderungen gestellt sind müsstest du bei der jeweiligen Hochschule erfragen, welche den Master anbietet.

Du könntest natürlich auch erst den Studiengang Holzbau und Ausbau absolvieren und dann die fehlenden Module für den Bauingenieur belegen und einen zweiten Bachelor machen :D bloß mal so nebenbei erwähnt :lol: Dann hättest du zwei Bachelor Titel und wärst dafür vermutlich nicht länger als 5 Jahre am Studieren (statt den 2x 7 Semester = 2x 3,5 Jahre = 7 Jahre), weil du dir die Module die in beiden Studiengängen gleich sind, anrechnen lassen könntest.
Wäre theoretisch möglich, aber wenn du dir jetzt schon den richtigen Studiengang aussuchst sparst du dir das natürlich. Diese Entscheidung kann ich dir aber leider nicht abnehmen. Ist sehr abhängig von deinem Berufswunsch und vor allem deinen Interessen und Fähigkeiten.

Hoffe das bringt "Licht in dein Dunkel" :lol:
Wie immer sehr gerne und wenn noch Fragen offen sind kann ich dir die Studienberatung der TH empfehlen. Die helfen dir gerne, gerade bei so speziellen Fragen, weiter.

Viele Grüße

Julian

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von Matthias » Mo Feb 15, 2021 4:15 pm

Hallo zusammen,

auch ich informiere mich aktuell für den Studiengang "Holzbau und Ausbau" und hätte noch ein paar Fragen dazu:

weiter oben im Thread wurde schon geschrieben, dass das Studium ähnlich dem eines Bauingenieurstudiums ist. Darf man sich also nach Abschluss offiziell als (Bau-)Ingenieur bezeichnen?

Erfüllt man mit diesem Studium alle Voraussetzungen, um sich (nach der zweijährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden) in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eintragen zu lassen oder qualifiziert man sich ausschließlich für die "kleine" Bauvorlageberechtigung? Falls nur letzteres der Fall sein sollte, welche Möglichkeiten bestehen dann, sich für die "normale" Bauvorlageberechtigung zu qualifizieren?

Und jetzt noch ein wenig weiter in die Zukunft gedacht: Kann man (falls nach dem Bachelor noch Motivation vorhanden ist :lol: ) den Master Bauingenieurswesen anhängen (Master Holzbau-/Ausbau gibt es ja meines Wissens nach nicht)?

Ich hoffe ihr könnt mir da ein bisschen "Licht ins Dunkel" bringen...

Vielen Dank schonmal,

VG Matthias

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von Flo » Mi Okt 07, 2020 3:56 pm

Hallo Julian,

zunächst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Schade, dass der Studiengang Holztechnik nicht zu einer Bauvorlageberechtigung führt, das hat aber sicherlich auch (wie deine Ausführungen erkennen lassen) seine Berechtigung.

Ja du hast mir sehr weitergeholfen.

Schöne Grüße
Flo

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von julian » Di Okt 06, 2020 10:58 am

Hallo Flo,

erstmal Glückwunsch zum abgeschlossenen Studium :D
Zu deiner Frage...

Es ist in der Tat etwas schwierig eine genaue Antwort zu finden ;)
Ich entschuldige mich an dieser Stelle schonmal für die vielen eingefügten Passagen aus der Bayerischen Bauordnung (kurz BayBO) bzw. der Bayerischen Ingenieurkammer :roll:

Wir Starten bei Art. 61 Bauvorlageberechtigung:
Dort steht in Absatz 2:
" Bauvorlageberechtigt ist, wer
1.
die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,
2.
in die von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführte Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist; vergleichbare Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Bayern."


Springt man nun auf die passende Website der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau bzw. zur entsprechenden Seite zum Thema (hier der Link dazu: https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 5089842458 ), findet man folgende Aussage:

"Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste."

Bedeutet: Die Ingenieurkammer prüft die jeweilige Zulassung unter folgenden Kriterien (siehe Voraussetzungen auf der oben genannten Seite)

"Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden"


Also wird hier, wie auch in später aufgeführten Absätzen der BayBO auf ein dreijähriges Studium entweder des Bauingenieurwesen (wer in Art. 61 der BayBO weiterliest, findet weiter unten (in Abs. 4, Satz 5 und 6) die jeweiligen Bestimmungen für die Studiengänge Holzbau und Ausbau, sowie für Innenausbau) oder eines Studiums der Fachrichtung Hochbau geachtet.

Also stellt sich letztendlich die Frage, ob der Studiengang Holztechnik zu den Studiengängen der Fachrichtung Hochbau zählt.
Und an dieser Stelle muss ich dich leider enttäuschen.
Der Studiengang Holztechnik ist ja schließlich auch auf die industrielle Holzbe- und -verarbeitung, von der Produktentwicklung bis zur Planung des Fertigungsprozesses spezialisiert.
:idea: Mit Abschluss des Studiengang Holztechnik hast du leider keine Bauvorlageberechtigung (weder klein noch groß). :idea:

Du kannst dich natürlich auch bei der Bayerischen Ingenieurkammer nochmals informieren (zum Abschluss noch ein weiterer Link :lol: : https://www.bayika.de/de/mitgliedschaft ... rechtigte- )

Ich hoffe dir bei deiner Frage weitergeholfen zu haben und wünsche dir weiterhin viel Erfolg :)

Viele Grüße

Julian

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von Flo » Mo Okt 05, 2020 10:13 pm

Hallo zusammen,

ich möchte hier in Bezug auf die Bauvorlageberechtigung anknüpfen.
Ich habe in Rosenheim Holztechnik studiert. Abschluß 2011 als Dipl.-Ing. (FH) Holztechnik.

Ich habe bereits die genannten Paragraphen der Bauordnung gelesen, finde aber keine eindeutige Antwort. Daher meine Fragestellung:
Besteht für die Ingenieure aus dem Studiengang Holztechnik
ebenfalls eine Bauvorlageberechtigung?
Wenn ja, welche Beschränkungen gelten dabei?

Kann hier jmd weiterhelfen?

Schöne Grüße
Flo

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von johanna » Mo Apr 09, 2018 9:08 am

Hallo Jan,

schön, dass du dich für den Studiengang Holzbau und Ausbau in Rosenheim informierst. :)

Mit dem Bachelor in Holzbau und Ausbau erwirbst du im Bundesland Bayern die sogenannte "kleine" Bauvorlage für Holzbauten (Artikel 61 Absatz 4 Nr. 6 der Bayerischen Bauordnung).
Du erwirbst also nicht die uneingeschränkte Bauvorlage, sondern bist bauvorlageberechtigt wie andere Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die nach dem Ingenieurgesetz die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs für bestimmte Arten von Bauten, wie z.B. freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit nicht mehr als drei Wohnungen usw. (siehe Bayrische Bauordnung), sofern sie in Holzbauweise errichtet werden.

Hoffe, du konntest daraus schlau werden. Ließ auf jeden Fall mal unter dem Link, den du auf https://www.fh-rosenheim.de/technik/hol ... enverlauf/ zur Bayrischen Bauordnung findest oder auch die Bauordnung des Bundeslandes nach, in dem du voraussichtlich später arbeiten möchtest.

Eine gute Entscheidung dir für deine Studiumswahl/Ort ;-)
Falls du sonstige Fragen hast, frag gern hier oder bei Silke Kroneck in der Studienberatung nach (studienberatung@fh-rosenheim.de).

LG Johanna

Re: Holz- und Ausbau

Beitrag von Jan » Do Apr 05, 2018 8:06 pm

Guten Abend,

ich habe auch vor im Wintersemester anzufangen zu studieren und bin zur Zeit auch ständig am Vergleichen welcher von beiden Studiengängen besser für mich wäre.
Und jetzt stellt sich die Frage ob ich die große Bauvorlageberechtigung mit dem Bachelor im Holzbau und Ausbau bekomme.

Durch den Studiengang Holzingenieurwesen in Aachen zB. hat nach man Abschluss des Bachelors die Bauvorlageberechtigung in NRW.

Falls das für den Holzbau und Ausbau auch so ist, würde ich mich für Rosenheim entscheiden. :)

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