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Holz- und Ausbau

Markus

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon Markus » Fr Mai 20, 2022 10:02 am

Hallo Zusammen,

jung und naiv hab ich mich nach wegen einschlägigem Intressse für den Studiengang Holzbau und Ausbau entschieden, ohne mich in irgendeine andere Richtung zu informieren. 2010 hab ich dann eher mäßig als Dipl.Ing abgeschlossen.

Die letzten 12 Jahre hab ich mich als Quereinsteiger im Garten- und Landschaftsbau verdingt. Der Beruf Holzbauingenieur, so habe ich den Eindruck gewonnen, ist doch etwas speziell und Stellenausschreibungen selten zu finden. Die meisten Holzbaubetriebe bei uns in Franken sind eher kleine Betriebe, die von Handwerksmeistern(die im übrigen auch Bauvorlageberechtigt sind) geführt werden. Die brauchen und wollen keinen Holzbauingenieur(außer er gehört womöglich zur Familie) und wenn doch haben die ganz schäbige Vorstellugnen bezüglich Gehalt und Wochenarbeitszeit. Daher hab ich angefangen, mich auf Bauingenieurstellen zu bewerben. In Ingenieurbüros und Verwaltungen haben aber Bewerber mit Architektur- oder Bauingenieursabschluss doch deutlich die Nase vorn. Kürzlich habe ich es doch noch in eine Baugenehmigungsbehörde geschafft. :P

Da ich mich jetzt wieder häufiger mit dem Thema Bauvorlageberechtigung beschäftige tun sich mir folgende Fragen auf:

1.)
BayBO Art. 61 (4) 6: "....bauvolageberechtig....sofern Sie in Holzbauweise errichtet werden" wie streng ist das zu verstehen? Was ist mit Fundamenten, Kellern, Erdgeschoss aus Mauerwerk? Ist der Begriff Holzbauweise irgendwo definiert oder liegt das gänzlich im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde?
2.)
Wenn ich BayBO Art. 62a (2) b) richtig interpretiere kann der Standsicherheitsnachweis für GKL 1 bis 3 in Holzbauweisen von Absolventen Holzbau und Ausbau auch ohne Berufserfahrung erstellt werden, wohingegen alle anderen Bauvorlageberechtigten 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung brauchen. Ist das richtig? Wenn ja, wäre das ja ein großer Vorteil gegenüber dem dem Studium Bauingenieurwesen, welchen man gerade in diesem Thread hervorheben sollte.
3.)
Was wäre nach abgeschlosssenem Holzbau- und Ausbau Studium die schnellste und einfachste Variante berufsbegleitend eine allgemeine kleine Bauvorlageberechtigung zu erlangen? Fernschule Bautechniker? Erfüllt man da die Zulassungsvorraussetzungen?
4.)
Wie verhält sich das in anderen Bundesländern?

Vielen Dank und beste Grüße

Markus

sylwia
Technische Hochschule Rosenheim
Beiträge: 11
Registriert: Do Mär 17, 2022 6:28 pm

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon sylwia » Di Mai 31, 2022 6:08 pm

Hallo Markus,
es freut mich sehr, dass du Interesse an dem Studiengang Holzbau und Ausbau hast. :D

Im Folgenden erhältst du Antworten auf deine Fragen. :D

Zu 1.)
Der Begriff „Holzbauweise“ ist rechtlich nicht definiert. Unstrittig ist jedoch, dass Gründungsbauteile aus Stahlbeton vom Begriff Holzbauweise mit umfasst werden.

Zu 2.)
Tatsächlich besitzen Absolventen des Studiengangs HA bereits unmittelbar nach Studienabschluss die Nachweisberechtigung Standsicherheit für Gebäude in Holzbauweise, die im Rahmen der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ liegen. Es ist für einen Nachweisersteller aber unbedingt der Abschluss einer Berufshaftpflicht zu empfehlen. Inwieweit Versicherungsgeber hier bereit sind, auch Berufseinsteiger aufzunehmen, muss unbedingt vorher mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Eine eigenverantwortliche Nachweiserstellung ohne Berufshaftpflichtschutz stellt ein existentielles Risiko dar!

Falls du noch Fragen zu Punkt 1) und 2) hast, dann kannst du dich auch gerne an johann.pravida@th-rosenheim.de wenden. :D

Zu 3.)
Fernschule > am besten erkundigst du dich dort!
Ansonsten könntest du ein paar Module in Bauingenieurwesen bei uns an der TH nachholen, dies sollte in zwei Semestern zu schaffen sein oder du könntest einen Bauing. Master machen.


Zu 4.)
Bauvorlageberechtigung ist abhängig von der Eintragung in der dortigen zuständigen Ingenieurskammer
Am besten fragst du dort nach.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. :D

Viele Grüße
Sylwia :D


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