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B.Eng. Studiengang Holzbau und Ausbau

Verfasst: Do Sep 30, 2021 12:22 pm
von Moritz
Hallo,
Eine Frage: hat man nach dem Studiengang Holzbau und Ausbau in Verbindung mit dem Beruf Zimmermann dieselben Berechtigungen/Qualifikationen wie sie ein Zimmerermeister oder -Polier hat, da man ja dann den Bachelor hat?
Ich komme nämlich aus BaWü und mir fällt die Entscheidung zwischen der Hochschule in Biberach und dieser noch etwas schwer. In Biberach wird nämlich damit geworben, dass man während des Studienganges noch den Zimmerermeister und
-Polier machen kann. Jedoch geht das dann so ziemlich ins Geld... :(

Viele Grüße
Moritz

Re: B.Eng. Studiengang Holzbau und Ausbau

Verfasst: Fr Okt 08, 2021 9:54 pm
von julian
Hallo Moritz,
eine interessante Frage. Da musste ich jetzt erstmal etwas recherchieren... :lol:
Ein "Bachelor"-Abschluss entspricht, wie auch die Qualifikation "Meister" oder "Techniker", der Stufe 6 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen). Dies bedeutet aber nicht, dass die Berechtigungen übertragbar sind (siehe link: https://www.dqr.de/content/2360.php).
Wichtige Berechtigung / Qualifikation #1: Bauvorlage
:idea: Was ist eine Bauvorlageberechtigung?
-> Zum Einreichen bzw. Genehmigen eines Bauvorhabens muss der Planverfasser eine entsprechende fachliche Kompetenz besitzen.
Ohne diese kann kein Bauantrag etc. gestellt werden. Es reicht aber natürlich, eine Person in einer Firma zu haben, welche die Berechtigung hat. Dieser muss die erstellten Unterlagen natürlich prüfen und kontrollieren...

Mit dem Abschluss des Bachelor "Holzbau und Ausbau" erhältst du (unabhängig von deiner Vorbildung) automatisch die "kleine" (beschränkte) Bauvorlage für Holzbauten (Artikel 61 Absatz 4 Nr. 6 der Bayerischen Bauordnung) für das Bundesland Bayern (gilt meines Wissens nach auch in anderen Bundesländern).

Wirft man einen Blick in die LBO-Baden-Württemberg (LBO = LandesBauOrdnung) (link zur LBO-BW: https://www.akbw.de/fileadmin/download/ ... BO2019.pdf) unter " §43 Entwurfsverfasser" findet man die Regelungen die deine Frage beantworten.
Punkt 3 (trifft ähnlich der LBO-Bayern nur auf Architekten und Bauingenieure zu) regelt die "große" (unbeschränkte) Bauvorlage.
Punkt 4 regelt (ebenso, ähnlich wie in Bayern) die "kleine", beschränkte Bauvorlage. Diese erhalten mehrere Personengruppen. Für deine Frage relevant ist, das alle Techniker der Fachrichtung Bautechnik, Meister des Zimmerhandwerks und Ingenieure der Studiengänge Hochbau und Bauingenieurwesen auch die "kleine" Bauvorlage-Berechtigung erhalten.
Sprich durch einen zusätzlichen Meistertitel bekommst du keine weiteren Rechte was die Bauvorlage betrifft.
Als Polier hast du keine Bauvorlage-Berechtigung!

Wichtige Berechtigung / Qualifikation #2: Ausbilden
Als Meister darfst du natürlich ausbilden. Diese Berechtigung erhältst du durch den AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder), der Bestandteil der Ausbildung zum Meister ist. Den AdA-Schein kann man (zumindest in Rosenheim) auch an der Hochschule erwerben (als Student an der Technische Hochschule Rosenheim musst du außerdem weniger Teilnahmegebühr zahlen). Es gibt natürlich auch die Möglichkeit den AdA-Schein extern z.B. bei der Dekra oder bei der IHK zu machen (kostet halt mehr :lol: ).
Als Polier ist ein AdA-Schein normalerweise auch Bestandteil der Weiterbildung.

Rein auf diese beiden Aspekte bezogen, ist es nicht notwendig noch einen Meistertitel zu erwerben.
Aber natürlich gilt immer das schöne Sprichwort von Francis Bacon: "Wissen ist Macht" ;)

Die Nachricht ist mal wieder etwas länger geworden. Ich hoffe dir hilft meine Antwort und erleichtert dir die Entscheidung.
Kleiner Tipp am Rande: Schau dir nach Möglichkeit deinen Studienort und die Hochschule vorab an. Bei uns in Rosenheim gibt es immer einen Schnuppertag, der alljährlich am Dienstag in der ersten Osterferienwoche stattfindet. Dort kannst du dich mit Studierenden austauschen, dir eine Vorlesung anhören und bekommst einen Überblick und Hintergrundinformationen.

Schönen Abend und vielleicht ja bis bald in Rosenheim ;)

Viele Grüße

Julian